MITGLIEDSBEDINGUNGEN

Bitte lies diese Mitgliedsbedingungen aufmerksam durch, bevor Du die EVO LEAGUE Membership - ein Produkt der MAGLES GmbH - erwirbst und Mitglied in der EVO LEAGUE wirst.

  1. Deine zahlungspflichtige Mitgliedschaft beginnt mit dem Tag des Vertragsschlusses. Mit Abschluss der Mitgliedschaft durch Bezahlung der Jahresgebühr erklärt sich das Mitglied mit den AGB, den Datenschutzregelungen und diesen Mitgliedsbedingungen einverstanden.
  2. Gleichzeitig erklärt sich das Mitglied mit den Anti-Doping-Bestimmungen der EVO LEAGUE einverstanden und bestätigt zugleich, dass er*sie vor Anmeldung in die EVO LEAGUE, zehn (10) Jahre keinen Gebrauch von Verbotenen Substanzen oder Verbotenen Methoden gemacht hat und damit seinen*ihren Sport dopingfrei ausgeübt hat.
  3. Die Dauer der Mitgliedschaft beträgt 12 Monate mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen. Andernfalls verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um weitere 12 Monate, wenn die Mitgliedschaft nicht vom Mitglied gekündigt wird. Eine etwaige Kündigung des Mitglieds kann per E-Mail erfolgen an: member@evoleague.de.
  4. Beendet ein Mitglied seine*ihre Mitgliedschaft und möchte zu einem späteren Zeitpunkt wieder der EVO LEAGUE beitreten, obliegt eine Wiederaufnahme im Ermessen der MAGLES GmbH. Ein genehmigter Wiedereintritt hat eine Wettkampfsperre von 24 Monaten zur Folge - siehe Punkt 8.
  5. Der MAGLES GmbH steht nach Vertragsabschluss oder Wiedereintritt des Mitglieds ein 30-tägiges Recht auf Ablehnung der Mitgliedschaft zu. Wird innerhalb von 30 Werktagen nach Bezahlung der Jahresgebühr die Aufnahme des Mitglieds abgelehnt ("Ablehnungsrecht"), gilt die Mitgliedschaft als nicht abgeschlossen. Unbeschadet der sonstigen Rechte und Rechtsmittel der MAGLES GmbH behält sich diese vor, auch ohne Nennung eines Grundes die Mitgliedschaft auch unterjährig mit einer Frist von vier Wochen zu kündigen. In beiden Fällen wird das Mitglied unverzüglich per E-Mail benachrichtigt; dem Mitglied ist die Jahresgebühr innerhalb von 7 Werktagen nach Mitteilung zurückzuerstatten.
  6. Mit Abschluss der Mitgliedschaft wird das Mitglied in den sogenannten EVO LEAGUE Testpool aufgenommen und kann neben Wettkampfkontrollen auch damit jederzeit Trainingskontrollen und Visiten gemäß den Anti-Doping-Bedingungen der EVO LEAGUE unterzogen werden. Dies gilt unabhängig von einem Ablehnungsrecht der MAGLES GmbH nach Punkt 5.
  7. Eine Mitgliedschaft ist zwingend erforderlich und darf nicht durch einen Austritt unterbrochen worden sein, um an Wettkämpfen in Zusammenhang mit der EVO LEAGUE teilzunehmen.
  8. Ehemaligen Mitgliedern wird für den Fall eines Wiedereintritts in die EVO League eine 2-jährige Sperrfrist ab Wiedereintritt auferlegt, bevor diese erneut an von der EVO LEAGUE organisierten / unterstützen Veranstaltungen / Wettkämpfen teilnehmen dürfen. Mit Wiedereintritt muss das Mitglied zudem die Kosten einer unangekündigten Dopingkontrollen tragen. Diese Maßnahmen dienen der Optimierung der Anti-Doping-Strategie der EVO LEAGUE.
  9. Mit Abschluss der Mitgliedschaft erklärt sich das Mitglied bereit, dass seine*ihre personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet oder anderweitig genutzt werden bzw. diese an (Veranstaltungs-)Partner der EVO LEAGUE, soweit dies für die Konzeption, Organisation und Durchführung von dopingfreien Sportwettkämpfen und an das für die Durchsetzung der Anti-Doping-Bestimmungen bevollmächtigte Drittunternehmen (Stand 01/2023 die Global Quality Sports GmbH) weitergeleitet werden, soweit dies zur Planung, Koordinierung, Durchführung, Auswertung und Nachbearbeitung der Dopingkontrollen / Durchsetzung der Anti-Doping-Bestimmungen erforderlich ist. Die MAGLES GmbH / EVO LEAGUE, Ihre Partner als auch das für die Dopingkontrollen bevollmächtigte Drittunternehmen behandeln diese Daten vertraulich und stellen sicher, dass sie beim Umgang mit diesen Daten in Übereinstimmung mit geltendem Datenschutzrecht handeln. Die Daten sind zu vernichten, sobald sie für diese Zwecke nicht mehr benötigt werden.